14. Mai 2020
Besuche wieder möglich
• 1 Besucher pro Tag und Patient für 1 Stunde
• Vorrausetzung – Tragen von unbenutztem medizinischem Mund-Nase-Schutz
Ab Samstag dem 16.05.2020 können Patienten im Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel wieder Besuch empfangen.
Grundlage ist die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Um auch mit der neuen Besuchsregelung Covid-19-Infektionen im Krankenhaus zu verhindern, müssen zwingend Besuchsregeln eingehalten werden.
- Besuche sind zwischen 08:00 und 20:00 Uhr möglich, pro Patient ist ein Besucher pro Tag erlaubt, die Besuchszeit darf eine Stunde nicht überschreiten.
- Der Zutritt zum Klinikum darf ausschließlich über den Haupteingang erfolgen. Der Eingang zur Rettungsstelle darf nur von Notfallpatienten genutzt werden.
- Besucher dürfen nicht unter Erkältungssymptomen leiden.
- Besuche auf der COVID-Station 3.1 C sind nicht möglich. Auf der internistischen ITS sind Besuche nur nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Oberarzt möglich.
- Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten müssen persönliche Daten angegeben werden. Diese werden nach einer Archivierungsfrist von 4 Wochen gelöscht.
- Alle Patienten und Besucher müssen einen unbenutzten medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, die geltenden Abstandsregeln von 1,5 Meter einhalten und sich nach dem Betreten des Klinikums die Hände desinfizieren. Dafür sind im Eingangsbereich Spender aufgestellt.
- Alle Patienten erhalten vom Klinikum einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
- Alle Besucher müssen bitte einen unbenutzten medizinischen Mund-Nasen-Schutz mitbringen oder erwerben.
Die Sicherheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir aber auch Besuche ermöglichen. In z.B. Mehrbettzimmern können wir nicht jederzeit gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Wir möchten aber dennoch unseren Patienten ermöglichen Besuch zu empfangen. Um das Infektionsrisiko zu reduzieren tragen alle Patienten und Mitarbeiter vorsorglich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Unsere Hygienevorschriften verbieten das Tragen von Behelfs-Mund-Nasen-Schutz. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer Patienten, Mitarbeiter und Besucher.
Der medizinische Mund-Nasen Schutz ist Einwegartikel und daher stellen wir diesen gern allen Besuchern für den Unkostenbetrag von 1 € zur Verfügung, um Besuche unter Maßgabe der Eindämmungsverordnung zu ermöglichen. Die Besucherreglung wurde in Abstimmung mit dem Brandenburger Gesundheitsamt erarbeitet und wir bitten alle Besucher um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.
Aufgrund der noch immer sehr dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gilt die derzeitige Besuchsregelung zunächst als Testphase.