15. Dezember 2020
Besucherregelung aktualisiert
- Ab dem 16.12.2020 – FFP2 Maskenpflicht für Besucher
- Besucher und Patienten erhalten FFP2 Maske am Haupteingang
- Besuchszeit: 08:00 - 18:00 Uhr
- 1 Besucher pro Tag und Patient für 1 Stunde
Am 16.12.2020 tritt die dritte Eindämmungsverordnung in Kraft. Um allen Patienten auch mit der kurzfristigen Bekanntgabe der neuen Maßnahme Besuche zu ermöglichen, erhalten alle Besucher bis auf Weiteres eine FFP2 Maske am Haupteingang des Klinikums. Unsere geltenden Besucherregelungen bleiben bis auf diese zusätzliche Schutzmaßnahme vorerst unverändert. Das Betreten des Klinikums ohne FFP2 Maske ist untersagt.
- Besuche sind zwischen 08:00 und 18:00 Uhr möglich, pro Patient ist ein Besucher pro Tag erlaubt, die Besuchszeit darf pro Besucher eine Stunde nicht überschreiten. Es dürfen sich maximal 2 Besucher zeitgleich in einem Patientenzimmer aufhalten.
- Der Zutritt zum Klinikum soll ausschließlich über den Haupteingang erfolgen. Der Eingang zur Rettungsstelle darf nur von Notfallpatienten genutzt werden.
- Besucher mit Erkältungssymptomen sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
- Besuche in den COVID19-Bereichen (Station 3.1 C, 3.2 C, 3.1 B) sind nicht möglich. Auf der internistischen ITS sind Besuche nur nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Oberarzt möglich.
- Bei der Geburt dürfen werdende Mütter weiterhin durch eine Person begleitet werden.
- Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten müssen persönliche Daten angegeben werden. Diese werden nach einer Archivierungsfrist von 4 Wochen gelöscht.
- Alle Patienten und Besucher müssen eine FFP2 tragen, die geltenden Abstandsregeln von 1,5 Metern einhalten und sich nach dem Betreten des Klinikums die Hände desinfizieren. Dafür sind im Eingangsbereich Spender aufgestellt. Eine weitere Händedesinfektion soll nach Betreten des Patientenzimmers erfolgen.
- Alle Patienten und Besucher erhalten am Haupteingang des Klinikums eine FFP2 Maske.
Die Sicherheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir aber auch Besuche ermöglichen. In z.B. Mehrbettzimmern können wir nicht jederzeit gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Wir möchten aber dennoch unseren Patienten ermöglichen Besuch zu empfangen. Unsere Hygienevorschriften verbieten das Tragen von Behelfs-Mund-Nasen-Schutz. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer Patienten, Mitarbeiter und Besucher. Wir bitten alle Besucher um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.