13 Fachkliniken mit über 80 Hochschulambulanzen sind für Patienten da. Die Hochschulambulanzen des Universitätsklinikums Brandenburg an der Havel sind nach § 117 SGB V zur ambulanten Behandlung ermächtigt – für Patientinnen und Patienten, deren Behandlung im Rahmen von Forschung und Lehre erfolgt, sowie für Menschen, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer universitären Versorgung bedürfen. Die Aufnahme setzt in der Regel eine Überweisung durch einen Facharzt des entsprechenden Fachgebiets voraus. Bei seltenen Erkrankungen oder wenn eine Diagnose ambulant nicht gesichert werden konnte, kann im Einzelfall darauf verzichtet werden.
Sie sind unsicher, ob Sie eine Überweisung benötigen, oder haben noch keine? Sprechen Sie uns einfach an – wir schauen gemeinsam, wie wir Ihnen helfen können.