Aufnahme und Entlassung

Das Wichtigste zuerst.

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre Aufnahme am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel und um die Entlassung. Für die Organisation und Terminierung Ihres Aufenthalts, einer Untersuchung oder die Vereinbarung einer Fachsprechstunde steht Ihnen das Interdisziplinären Aufnahmezentrum (IAZ) zur Verfügung.

Am Tag Ihrer Aufnahme kommen Sie einfach zum Empfang direkt beim Haupteingang. Das Empfangsteam wird Ihnen dann den weiteren Weg zur Patientenaufnahme zeigen. Falls Sie sich nicht selbst anmelden können, können dies selbstverständlich Ihre Angehörigen für Sie tun.

Aufnahme

Bei Ihrer Ankunft im Klinikum melden Sie sich bitte zunächst in der Patientenaufnahme, unserem Interdisziplinären Aufnahmezentrum im Haus 3 (IAZ). Für den reibungslosen Ablauf werden dort zunächst einige administrative Formalitäten erledigt, wie z. B. das Aufnehmen Ihrer persönlichen Daten oder das Einlesen der Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sein, die Anmeldung selbst vorzunehmen, wird eine Mitarbeiterin der Patientenverwaltung Ihre Daten im Patientenzimmer aufnehmen. Es wird gebeten, den Personalausweis und die Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse vorzulegen.

Nach der administrativen Aufnahme schließt sich die pflegerische und ärztliche Aufnahme an. Der Umfang der dann folgenden Aufnahme ist unterschiedlich und abhängig von der Fachdisziplin, in die/der Sie aufgenommen/behandelt werden sollen. Bei einigen Fachdisziplinen erfolgt die Aufnahme/Behandlung auch teilweise außerhalb des Aufnahmezentrums.

Wie viel Zeit muss ich für eine geplante prästationäre Aufnahme einplanen?

Bitte planen Sie den ganzen Tag für die Aufnahme ein! Nehmen Sie sich daher etwas zum Lesen o.ä. mit. Wir werden versuchen, Ihnen, so gut es geht, die Zeit der einzelnen Termine/Untersuchungen mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht immer alles bis „auf die Minute“ planbar ist. Manchmal dauert ein Gespräch und/oder Untersuchung einfach länger. Wir geben aber jedem von ihnen die gleiche Aufmerksamkeit.

Je nachdem welche Behandlung bei Ihnen geplant ist, werden Sie in 2- 6 Stunden mehrere Sprechstunden und Untersuchungen durchlaufen.

Dies können z.B. sein:

  • Pflegerische Aufnahme
  • Ärztliche Aufnahme (der jeweiligen Fachklinik)
  • Blutentnahmen
  • Arzneimittelkonsil (Apotheker)
  • EKG, Lungenfunktion
  • Röntgen-, CT- oder Ultraschalldiagnostik mit anschließender Befunderstellung
  • Anästhesieaufklärung (Narkosearzt)
  • Übergabe der Aufnahmeunterlagen an die Station

Sollten Sie die Wege in unserem Haus nicht selbst zurücklegen können, sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter darauf an. Sie werden Ihnen dann die hausinternen Transportmöglichkeiten (Golf-Car oder Rollstuhl) aufzeigen.

Wo finde ich die Patientenaufnahme?
Die Patientenaufnahme befindet sich in unserem Interdisziplinäres Aufnahmezentrum (IAZ), im Haus 3 auf der Ebene 0.

Öffnungszeiten Patientenaufnahme?
Montag – Freitag: 07:00 – 16:00 Uhr

WLAN-Wartebereich
Zur Überbrückung von Wartezeiten steht Ihnen im IAZ ein kostenfreier WLAN Zugang zur Verfügung.

Was muss ich dabeihaben?

  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte, ggf. Zuzahlungsbefreiung
  • Ggf. Nachweise über eine Zusatzversicherung
  • Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes bzw. Ihrer Ärztin
  • Bisherige Befunde (Labor, EKG, Röntgen) und Untersuchungsergebnisse
  • Bundeseinheitlicher Medikationsplan im Original (incl. QR-Code)
  • Ggf. Allergiepass. Blutgruppenausweis, Impfpass, Implantatausweis für z. B. Schrittmacher, Hüftprothese etc.
  • Angaben über Ihre nächsten Angehörigen (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • Ggf. Patientenverfügung, Betreuungsvollmachten und Vorsorgevollmachten (weitere Informationen auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz)

Zusätzlich für Säuglinge und Kinder?

  • Gelbes U- Heft und Impfpass
  • Lieblingskuscheltier / Lieblingsspiel
  • Säuglingsnahrung, wenn Sie ihr Kind nicht auf die von uns angebotene Nahrung umstellen möchten. (Wir bieten hypoallergene & Pre- Nahrung sowie Anfangsmilch & Folgemilch (1er & 2er) an, außerdem Gläschen und Breie.

Sie erhalten von uns heißes Wasser zur Herstellung der Nahrung, sowie Einmalflaschen mit Einmalsauger.

Welche zusätzlichen Wahlleistungen möchten Sie in Anspruch nehmen?
Sie haben die Möglichkeit, folgende Wahlleistungen nach gesonderter Vergütung zu vereinbaren:

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer (nach Verfügbarkeit)
  • Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer als 1-Bett-Zimmer (nach Verfügbarkeit)
  • Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer (nach Verfügbarkeit)

Eine Begleitperson kann im Rahmen der Möglichkeiten des Klinikums mit aufgenommen werden. Stellt der aufnehmende Krankenhausarzt fest, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, ist der Aufenthalt für die Begleitperson kostenlos. Zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit ist einzig und allein der Krankenhausarzt befugt. In allen anderen Fällen ist eine kostenpflichtige Aufnahme einer Begleitperson (nach Verfügbarkeit) möglich.

Nähere Informationen erhalten sie bei uns in der Patientenaufnahme.

Geplante stationäre Aufnahme?
Einige Tage später kommen Sie dann zu Ihrem geplanten Eingriff direkt auf die Station. In seltenen Fällen kann es dann aufgrund von Auffälligkeiten in Ihren Befunden oder aufgrund von Notfällen aus der vorangegangenen Nacht zu Verzögerungen oder Verschiebungen kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in solchen Situationen strikt nach Behandlungsdringlichkeit entscheiden. Wenn Sie einmal als Notfall zu uns kommen müssen, würden Sie dies auch so erwarten.

Wohin mit meinen Wertsachen?
Lassen Sie Ihre Wertsachen wie Schmuck, größere Geldbeträge und wichtige Dokumente bitte zu Hause. Denn nicht in allen Bereichen der Klinik gibt es abschließbare Fächer direkt am Bettplatz. Sie können Ihre Wertsachen gegen Quittung bei der Krankenhauskasse (im IAZ, Haus 3) deponieren. Für Wertsachen, die nicht dort hinterlegt sind, kann das Klinikum keine Haftung übernehmen.

Was brauche ich an persönlichen Dingen?

  • Bademantel
  • Handtücher und Waschlappen
  • Schlafanzug oder Nachthemd
  • bequeme und feste Hausschuhe
  • Kulturbeutel mit Artikeln für die tägliche Pflege (Zahnbürste, Zahnpasta, Shampoo, Seife, Rasierapparat, Taschentücher usw.)
  • Frische Unterwäsche und Socken
  • Bequeme Kleidung (z. B. Jogginganzug)
  • Brille, Hörgeräte, Gehstock – Dinge, die Sie im Alltag benötigen
  • Etwas Bargeld (z.B. für Zeitschriften oder das kostenpflichtige Internet, TV und Radioangebot)
  • Zeitschriften, Bücher oder auch Musik (mit Kopfhörern)

Benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für meinen Arbeitgeber (Krankschreibung)?
Für den Tag der prästationären Aufnahme (ambulant) und für die Zeit des stationären Aufenthaltes können wir Ihnen eine Liegebescheinigung, an Stelle einer Krankschreibung, ausstellen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf in der Patientenaufnahme im IAZ.

Entlassung

Im Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel möchten wir die Entlassung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen planen. In Absprache mit Ihnen legen wir den Zeitpunkt der Entlassung fest. Wir organisieren im multidisziplinärem Team, das heißt mit dem ärztlichen Dienst, pflegerischen Dienst, Sozialdienst und Case Managern, eine gut strukturierte und organisierte Entlassung aus unserer stationären Versorgung in weiterführende stationäre und ambulante Bereiche der medizinischen Versorgung. Wir setzen damit die geänderten gesetzlichen Vorgaben, durch die am 01. Oktober 2017 in Kraft getretene Gesetzesergänzung des § 39 Sozialgesetzbuch V um.

Entlassmanagement
Krankenhäuser sind seit Oktober 2017 gesetzlich dazu verpflichtet ihre Kassenpatienten über das Entlassmanagement zu unterrichten. Hier geht um Ihre gegebenenfalls notwendige Anschlussversorgung nach der Behandlung bei uns in der Klinik. Hierzu erhalten Sie bereits bei der Aufnahme ein Informationsschreiben, das jeder gesetzlich Versicherte unterschreiben muss. Zudem ist Ihr Einverständnis in ein Entlassmanagement notwendig. Weiterführende Informationen zum Entlassmanagement finden Sie hier.

Was passiert am Tag der Entlassung?
In der Regel findet am Vortag der Entlassung ein abschließendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt statt. Auch der Arztbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt wird grundsätzlich bis zum Abend des Vortags erstellt.

Sie können die Klinik in der Regel zwischen 10.00 Uhr und spätestens 11.00 Uhr verlassen. Wir bitten Sie herzlich – natürlich abhängig von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Belastbarkeit – Ihr Patientenzimmer möglichst frühzeitig zu verlassen.

Werden Sie von Angehörigen abgeholt, können Sie es sich bis zu deren Ankunft in den Aufenthaltsräumen bzw. Sitzgelegenheiten oder auch in der Cafeteria gemütlich machen.

Wichtig: Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Entlassung kann nur der Arzt treffen. Wollen Sie ohne ärztliche Einwilligung das Krankenhaus vorzeitig verlassen, ist dies nur auf eigene Gefahr und nach einer entsprechenden schriftlichen Erklärung möglich.

Wie geht es zu Hause weiter?
Viele Patienten fühlen sich zum Zeitpunkt der Entlassung bereits sehr kräftig und spüren dann erst zu Hause, wie viel kräftezehrender das Leben außerhalb des Krankenhauses ist. Für den weiteren Genesungsprozess ist es jedoch sehr wichtig, dass Sie sich auch nach der Entlassung noch schonen. Sind Fragen zu Ihrer Abholung oder Ihrer Versorgung zu Hause zu klären, hilft Ihnen unser mit dieser Aufgabe betrautes Team vom Sozialdienst weiter.

Wie sind Zuzahlungen zu regeln?
Vor dem Verlassen der Klinik bitten wir Sie, das Krankenhaustagegeld in Höhe von 10,00 Euro pro Tag (max. für 28 Tage im Jahr) an der Kasse zu bezahlen. Zuzahlungen werden als Eigenbeteiligung für stationäre Krankenhausleistungen, stationäre Vorsorgeleistungen, ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen berechnet. Es gilt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung muss bei Inanspruchnahme von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr entrichtet werden. Darüber hinaus gibt es keine Zuzahlungspflicht. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr hierfür bereits Zuzahlungen geleistet haben, so bringen Sie bitte die entsprechenden Quittungen während Ihres Aufenthalts am Empfang vorbei, spätestens am Tag wenn Sie die Klinik verlassen. Möglicherweise reduziert dies Ihre Zuzahlungspflicht bei uns.

Für folgende Personengruppen besteht keine Zuzahlungspflicht: Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Mütter bis zum 6. Tag nach der Entbindung, berufsgenossenschaftliche Krankheitsfälle sowie Privatversicherte.

Welche Bescheinigungen bekomme ich?
In der Aufnahme der Klinik erhalten Sie eine Aufenthaltsbescheinigung. Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den Krankenhausaufenthalt hinaus und für Rezepte über verschreibungspflichtige Medikamente ist der Hausarzt zuständig.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezepte über Medikamente für 7 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt und verschiedene Verordnungen ausgestellt werden.