Die Mitarbeiter unseres Sozialdienstes haben die Aufgabe und das Ziel, Patienten und Angehörige bei der Bewältigung von persönlichen oder sozialen Problemen in Bezug auf die Entlassung zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Sie geben Unterstützung und Hilfestellung nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Alle Patienten und Angehörige haben die Möglichkeit direkt Kontakt zum Sozialdienst aufzunehmen. Die andere Möglichkeit ist den zuständigen Arzt oder das Pflegepersonal anzusprechen, die den Kontaktwunsch an den Sozialdienst weiterleiten. In der Regel findet dann ein persönlicher Kontakt statt. Unter Einbeziehung ärztlicher und pflegerischer Informationen und der Abstimmung der weiteren Vorgehensweise wird mit dem Patienten und gegebenenfalls mit den Angehörigen nach geeigneten Hilfsmöglichkeiten gesucht.
Der Sozialdienst plant mit dem Patienten und den Angehörigen zusammen die weitere Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Der Sozialdienst wird unterstützend und beratend tätig in folgenden Bereichen:
Information zu Fragen der wirtschaftlichen Sicherung (z. B. Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, etc.).
Um eine Rückkehr in den häuslichen Bereich zu ermöglichen, dauernde Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder auch um Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, ist oftmals eine medizinische Rehabilitation erforderlich. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt wird entschieden, ob und welche Reha-Maßnahme in Abhängigkeit von Diagnose, Alter und Selbsthilfefähigkeit des Patienten und Entscheidung des Kostenträgers eingeleitet werden kann. Es gibt unterschiedliche Formen der Anschlussheilbehandlung (teilstationär/vollstationär), und Spezialisierungen der Rehabilitation im Bereich Geriatrie und Neurologie.
Sprechen Sie uns an. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam Wege und Hilfsmöglichkeiten zu erarbeiten, Perspektiven zu eröffnen, Anstöße zu geben und Sie ein Stück Ihres Weges zu begleiten.