22. Dezember 2020
MHB-Trägerkliniken als Hochschulklinikverbund staatlich anerkannt
Bernau/ Brandenburg an der Havel/ Neuruppin/ Rüdersdorf, 22.12.2020
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) hat mit Schreiben vom 18.12.2020 die Ruppiner Kliniken, das Städtische Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel sowie das Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg und die Immanuel Klinik Rüdersdorf gemeinschaftlich als Hochschulklinikverbund der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) staatlich anerkannt. Die Trägerkliniken der MHB bilden somit als Klinikverbund das „Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg“.
Mit dieser Anerkennung eröffnen sich in der standortübergreifenden Kooperation der Trägerkliniken und in der jetzt gegebenen Möglichkeit der Errichtung dezentraler Hochschulambulanzen neue Perspektiven in Forschung, Lehre und Krankenversorgung.
„Das ist kurz vor Weihnachten noch einmal eine frohe Botschaft und eine sehr gute Nachricht. Die jetzt erfolgte staatliche Anerkennung unserer Trägerkliniken als Hochschulklinikverbund ist ein riesiger Erfolg und eine schöne Wertschätzung der bereits in der Vergangenheit erbrachten Leistungen unserer Hochschulkliniken. Jetzt wächst in klinischer Forschung, Lehre und Patient*innenversorgung noch mehr zusammen, was bereits seit Gründung der MHB zusammengehört“, freut sich Dr. Gerrit Fleige, Kanzler und Kaufmännischer Geschäftsführer der MHB.
„Diese besonders freudige Nachricht lässt uns vor den Feiertagen die Pandemie kurz vergessen und erfüllt uns mit Stolz. Die staatliche Anerkennung als Universitätsklinik ist nun die offizielle Bestätigung und Würdigung der in den letzten Jahren erbrachten Leistungen und des Engagements der zahlreichen Akteure der Trägerkliniken sowie der Unterstützer und Fürsprecher der MHB. Der Ausblick, ein noch umfangreicheres Versorgungsangebot am Standort Brandenburg an der Havel für unsere Patient*innen etablieren zu können, lässt mich optimistisch in das Jahr 2021 blicken“, erklärt Gabriele Wolter, Geschäftsführerin des Städtischen Universitätsklinikums Brandenburg an der Havel.
Prof. Dr. Joachim Schindler, Vertreter des Gesellschafters Immanuel Albertinen Diakonie, stellt heraus: „Ich freue mich über diese wichtige Unterstützung des Landes Brandenburg in der Ausbildung neuer Ärztinnen und Ärzte nah an den Menschen. Und es ist für uns als Immanuel Albertinen Diakonie auch die Bestätigung der Exzellenz in Lehre und Forschung der in Bernau und Rüdersdorf tätigen Professoren und ihren Teams. Es ist zugleich Motivation und Anspruch, sich hier mit vollem Elan für die gemeinsame Sache einzubringen.“
"Wir freuen uns und sind stolz auf die staatliche Anerkennung. Die Ruppiner Kliniken stellen nicht nur die medizinische Versorgung umfassend auf einem hohen Niveau sicher, auch Lehre und Forschung in der Humanmedizin und Psychologie besitzen hier einen hohen Stellenwert. Seit zehn Jahren treiben wir die Entwicklung unseres Krankenhauses zu einem universitären Maximalversorger voran. Wir hoffen, dass wir diese Zielsetzung nach den aktuellen Herausforderungen der Pandemie wieder verstärkt in den Mittelpunkt rücken und weiterentwickeln können", sagt Landrat Ralf Reinhardt.
Zum Hintergrund:
Krankenhäuser, die gemeinsam mit einer staatlich anerkannten Hochschule Lehre und Forschung im Studium der Humanmedizin gemäß der Approbationsordnung für Ärzte sicherstellen, können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen als Hochschulklinik staatlich anerkannt werden.
Der antragstellende Klinikverbund erfüllt diese Voraussetzungen. Er stellt gemeinsam mit der MHB, die mit Anerkennungsbescheid vom 8. Juli 2014 als Universität staatlich anerkannt wurde, Lehre und Forschung im Studium der Humanmedizin gemäß der Approbationsordnung für Ärzte sicher.
Für die staatliche Anerkennung als Hochschulklinik bzw. Hochschulklinikverbund ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zuständig. Die erforderliche Zustimmung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz liegt ebenfalls vor.
Die staatliche Anerkennung erfolgt unter Auflagen und ist zunächst bis zum 30. September 2024 befristet.
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